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   VG Ansbach, 17.10.2013 - AN 2 K 11.02377, AN 2 K 13.00740   

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https://dejure.org/2013,38372
VG Ansbach, 17.10.2013 - AN 2 K 11.02377, AN 2 K 13.00740 (https://dejure.org/2013,38372)
VG Ansbach, Entscheidung vom 17.10.2013 - AN 2 K 11.02377, AN 2 K 13.00740 (https://dejure.org/2013,38372)
VG Ansbach, Entscheidung vom 17. Oktober 2013 - AN 2 K 11.02377, AN 2 K 13.00740 (https://dejure.org/2013,38372)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Ansbach, 17.10.2013 - AN 2 K 11.02377
    Demnach darf eine vertretbare und mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung nicht als falsch gewertet werden (vgl. BVerfG, B.v. 17.4.1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 - BVerfGE 84, 34).

    Weder der Kläger noch das Gericht können in diesen Beurteilungsspielraum eingreifen und anstelle des Prüfers eine eigene Bewertung vornehmen (vgl. BVerfG, B.v. 17.4.1991, a.a.O.; Niehues/Fischer, a.a.O., Rn. 635, 789).

  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
    Auszug aus VG Ansbach, 17.10.2013 - AN 2 K 11.02377
    Dabei wird es nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts meist als ein besonders starkes Indiz für einen Missbrauch des Rücktrittsrechts zu werten sein, wenn der Prüfling mit der Geltendmachung der Prüfungsunfähigkeit gewartet hat, bis ihm das Scheitern in der Prüfung bekannt gegeben worden war (vgl. zu alledem BVerwG, U.v. 7.10.1988 - 7 C 8/88 - NJW 1989, 2340 - 2342).

    Der Prüfling trägt diesbezüglich die materielle Beweislast (vgl. BVerwG, U.v. 7.10.1988, a.a.O.).

  • BGH, 13.04.2011 - VIII ZR 220/10

    Zum Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht

    Auszug aus VG Ansbach, 17.10.2013 - AN 2 K 11.02377
    Dies entspricht nicht der herrschenden Meinung, nach der der Erfüllungsort des Schadensersatzanspruches der der verletzten Primärleistungspflicht ist (vgl. BGH, U.v. 13.4.2011 - VIII ZR 220/10 - BGHZ 189, 196 - 217).
  • BVerwG, 03.01.1994 - 6 B 57.93

    Aufhebung einer Prüfungsentscheidung - Vorliegen einer krankheitsbedingten

    Auszug aus VG Ansbach, 17.10.2013 - AN 2 K 11.02377
    Für den Fall, dass sich eine bislang unerkannte krankheitsbedingte Leistungsminderung erst später herausstellen sollte, hat der Prüfling spätestens dann, wenn er sich ihrer bewusst geworden ist oder begründete Zweifel an seiner Prüfungsfähigkeit bestehen, denen er unverzüglich nachgehen und sie gegebenenfalls durch eine ärztliche Untersuchung klären muss, die in der jeweiligen Prüfungsordnung für den Fall festgestellter Prüfungsunfähigkeit vorgesehenen Konsequenzen zu ziehen (vgl. BVerwG, B.v. 3.1.1994 - 6 B 57/93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 327).
  • VGH Bayern, 26.11.2009 - 7 ZB 09.1423

    Endgültiges Nichtbestehen einer Hochschulprüfung; nachträglicher Rücktritt von

    Auszug aus VG Ansbach, 17.10.2013 - AN 2 K 11.02377
    Nach Zugang des Bescheides über das Nichtbestehen einer Prüfung muss sich der Prüfling, auch wenn er zu diesem Zeitpunkt seine vorangegangene Prüfungsunfähigkeit noch immer nicht selbst hatte erkennen können, auch in Betracht der laufenden Klagefrist umgehend mit der Frage beschäftigen, ob das negative Prüfungsergebnis auf von ihm nicht zu vertretenden, insbesondere gesundheitlichen Gründen beruhen konnte (vgl. BayVGH, B.v. 26.11.2009 - 7 ZB 09.1423).
  • LG Stralsund, 28.03.2012 - 6 O 380/11

    Gerichtsstand des Erfüllungsortes: Schadensersatzanspruch aus vertraglicher

    Auszug aus VG Ansbach, 17.10.2013 - AN 2 K 11.02377
    Allerdings wird vom Landgericht Stralsund (B.v. 28.3.2012 - 6 O 380/11 - juris) ebenfalls die Auffassung vertreten, dass es gemäß § 269 Abs. 1, § 270 Abs. 4 BGB auf den (Wohn-)Sitz des Schädigers ankäme.
  • VGH Bayern, 14.04.2009 - 7 ZB 09.223

    Prozesskostenhilfe; fehlende Erfolgsaussicht; Begründung einer

    Auszug aus VG Ansbach, 17.10.2013 - AN 2 K 11.02377
    Eine unterschiedliche Gewichtung und Schwerpunktsetzung liegt im Rahmen des zulässigen Beurteilungsspielraums (vgl. BayVGH, B.v. 14.4.2009 - 7 ZB 09.223 - juris).
  • VG Würzburg, 05.05.2021 - W 2 K 21.541

    Prüfungsunfähigkeit, unmittelbare Geltendmachung, Obliegenheit des Prüflings

    Entscheidend sind dabei die Umstände des jeweiligen Einzelfalls (vgl. VG Ansbach, U.v. 17.10.2913 - AN 2 K 13.00740 - juris, Rn. 34f. m.w.N).
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